Mikro-Sklero-Therapie
Bis zu 70 % der Frauen zwischen 18 und 39 Jahren haben Besenreiser und viele leiden darunter.
Dieses ästhetische Problem kann jedoch mit modernen Therapieverfahren einfach, schnell und schonend beseitigt werden. Besenreiser sind oft das erste sichtbare Anzeichen einer mit der Zeit immer stärker werdenden Venenschwäche. Um Folgeerscheinungen vorzubeugen, sollte man sich frühzeitig von spezialisierten Fachärzten untersuchen und gegebenenfalls behandeln lassen.
Die Mikro-Sklerotherapie ist eine erprobte Behandlung ohne Laser, Operation oder Narkose, mit der sich störende Besenreiser und Mini-Krampfadern an den Beinen entfernen lassen. Mit einer sehr feinen Nadel wird ein speziell entwickeltes Medikament direkt in die Besenreiser oder Krampfader gespritzt. Das Arzneimittel reagiert mit der Innenwand der Vene und führt so zu einem Verschluss, einer Verödung der erkrankten Vene.
Diese Leistungen können wir nicht über den Krankenschein abrechnen. Sie erhalten dafür eine Privatrechnung nach den regulären Sätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Über die Höhe erhalten Sie auf Wunsch Auskunft an der Anmeldung.
Thermokoagulation
Venöse Erkrankungen stellen für eine große Personenzahl in der Bevölkerung eine Belastung dar. Personen, die darunter leiden, dass Krampfadern und Besenreiser ihre äußere Erscheinung beeinträchtigen, suchen nach einer wirksamen und dauerhaften Lösung, die außerdem noch bezahlbar ist. Durch eine klinische Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass die Behandlung von venösen Erkrankungen auf der Grundlage der Thermokoagulation eine sehr gute Lösung bietet (z.B. Almeida et al. 2009 oder Rasmussen et al. 2011).
Das Prinzip der Thermokoagulation nutzt Vibrationen mit einer sehr hohen Frequenz (4 MHz), die eine zielgenaue Wärmewirkung von 60-70°C verursachen. Durch diese Wärme verschließen (koagulieren) sich die Blutgefäße, ohne dass dabei die Haut verletzt wird. Die Behandlung ergibt ein sofortiges und dauerhaftes Ergebnis. Sie eignet sich für alle Hauttypen, ist nicht saisongebunden und hat keine Nebenwirkungen.
Diese Leistungen können wir nicht über den Krankenschein abrechnen. Sie erhalten von uns eine Privatrechnung nach den regulären Sätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Über die Höhe erhalten Sie auf Wunsch Auskunft an der Anmeldung.