Wenn Arthrose zu Gelenkschmerzen und damit einhergehenden Bewegungseinschränkungen führt, wird weniger der so genannten Synovialflüssigkeit in das Gelenk gepresst, welche das Gelenk mit Nährstoffen versorgt. Die Synovialflüssigkeit enthält Hyaluronsäure, die für die zähflüssige und schützende Eigenschaft verantwortlich ist.
Das Einspritzen von Hyaluronsäure in den Gelenkspalt ist eine natürliche Behandlung bei Arthrose. Wir verwenden für die Behandlung verschiedene Präparate. Hyaluronsäurepräparate können für die Behandlung aller so genannter "Synovialgelenke" angewendet werden. Neben dem Kniegelenk sind dies zum Beispiel das Hüft-, Schulter- und Sprunggelenk, aber auch die kleineren Gelenke wie Finger-, Daumensattel- oder Zehengelenke.
Hergestellte Hyaluronsäure wird nach höchsten Standards und Qualitätskontrollen produziert und ist durch eine fermentative (durch Enzyme) Herstellung besonders wirksam und verträglich.
Diese Leistungen können wir nicht über den Krankenschein abrechnen. Sie erhalten für die Behandlung eine Privatrechnung nach den regulären Sätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstellen. Über die Höhe erhalten Sie auf Wunsch Auskunft an der Anmeldung.